- Gegenüber dem Forstamt liegt die ehemalige „Bischöflich-speyrische
Kellerei“. Beide Häuser bilden für den vom Kurpark-Kreisel kommenden
Besucher ein wohl einmaliges Bild, denn sie rahmen auf bezaubernde Art die
Pfarrkirche St. Laurentius ein.
- Diese beiden repräsentativen Verwaltungsgebäude
wurden in der Vergangenheit mitunter als die „Bischöflichen Schlösser
bezeichnet, dabei gehörte die „Gräfendahner Amtsschreiberey“ den Herren
von Waldenburg, die ebenfalls Ansprüche auf Steuergelder der Dahner geltend
machten.
- Im Clinch lagen die Gemeinde jedoch mit ihrem
Fürstbischof,
der den Bewohnern die althergebrachten Waldrechte streitig gemacht hatte.
Ganze 50 Jahre prozessierten die Bürger erfolglos, „Die Gemeinde Dahn
besitzt im Dahner Amte, so wie der Herr Bischoff, mehrere Waldungen. Schon
lange liegen beede Parteyen miteinander in Zwistigkeiten und im Streite wegen
eines Waldbezirkes, welcher dazwischen liegt“, heißt es in alten
Unterlagen. Der Bischof hatte sich das Waldstück „unter den Nagel
gerissen“ und die Gemeinde konnte keine Eigentumsurkunde vorweisen, mit der
sie das Unrecht hätte belegen können. Nach dem Tod des Bischof Hutten, unter
dessen Regierungszeit die „bischöflich-speyerische Kellerei“ gebaut
worden war, wurde 1770 Damian
August, Graf von Limburg-Stirum, Bischof zu Speyer. Die Untertanen träumten
davon, dass sich unter dem neuen Herren alles zum Guten wenden würde, schlug
doch der mächtige Mann einen Vergleich vor, mit dem er den Fehler aus der
Welt schaffen wollte. Er schickte einen schlauen Höfling, der die Dahner sehr
geschickt übertölpelte. Er trommelte das ganze Dorf zusammen, so dass eine
sachliche Diskussion und ein Abwägen durch die Honoratioren gar nicht mehr möglich
war.
- Am Ende verzichtete die Gemeinde auf einen großen
Teil ihrer Waldungen, dafür gewährt die Herrschaft den Bürgern großzügig
ein Waid- und Nutzungsrecht in den Wäldern, ungeachtet der Tatsache, dass
dieses Recht bereits seit Jahrhunderten bestand.
- Schon kurze Zeit später versuchte die Gemeinde
den Vergleich rückgängig zu machen, doch erst 1792 gelangte die Gemeinde
wieder in ihren rechtmäßigen Besitz. Zu dieser Zeit hatten sich allerdings
die Machtverhältnisse durch das Vorrücken der französischen
Revolutionsgarden bereits sehr zu ungunsten von Adel und Klerus verschoben.
- Die aus Frankreich herüberklingenden Parolen
von der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit waren auch im Dahner Tal
nicht ungehört verklungen. Schon 1789 kam es zu offenen Aufruhr. Insbesondere
waren es die Bewohner des waldenburgischen Teils im Amte Dahn, die ihre
herrschaftlichen Beamten vertrieben und die sogar den Versuch unternahmen, die
bischöflich-speyerische Amtskellerei in Dahn den Flammen preiszugeben,
nachdem ruchbar geworden war, dass der Amtskeller die Kasse in die bischöfliche
Residenz Bruchsal gebracht hatte. Der Ortspfarrer Franz Ludwig Werner konnte
durch sein beherztes Eingreifen das Schlimmste verhindern.
- Am 23. Februar 1795 wurde im Amt Dahn das Vermögen der weltlichen und geistlichen Herren
sowie der Emigranten öffentlich versteigert, wobei die Ländereien des Fürsten
von Bruchsal, wie der Bischof von Speyer in den offiziellen Unterlagen genannt
wurde, in 170 Lose aufgeteilt wurde. Alleine des Bischofs Ländereien
erbrachte 82. 981 Livres.
- Heute befindet sich das Haus in Privatbesitz.
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