architekturen

(Pfarrkirche St. Laurentius) (Das Alte E-Werk) (Bischöflich-speyrische Kellerei) (Das Forstamt) (Die alte Dorfmühle) (Das Pater-Ingbert-Naab-Haus) (St.Michaelskapelle)  

Bischöflich-speyrische Kellerei

Gegenüber dem Forstamt liegt die ehemalige „Bischöflich-speyrische Kellerei“. Beide Häuser bilden für den vom Kurpark-Kreisel kommenden Besucher ein wohl einmaliges Bild, denn sie rahmen auf bezaubernde Art die Pfarrkirche St. Laurentius ein.
Diese beiden repräsentativen Verwaltungsgebäude wurden in der Vergangenheit mitunter als die „Bischöflichen Schlösser bezeichnet, dabei gehörte die „Gräfendahner Amtsschreiberey“ den Herren von Waldenburg, die ebenfalls Ansprüche auf Steuergelder der Dahner geltend machten.
Im Clinch lagen die Gemeinde jedoch mit ihrem Fürstbischof, der den Bewohnern die althergebrachten Waldrechte streitig gemacht hatte. Ganze 50 Jahre prozessierten die Bürger erfolglos, „Die Gemeinde Dahn besitzt im Dahner Amte, so wie der Herr Bischoff, mehrere Waldungen. Schon lange liegen beede Parteyen miteinander in Zwistigkeiten und im Streite wegen eines Waldbezirkes, welcher dazwischen liegt“, heißt es in alten Unterlagen. Der Bischof hatte sich das Waldstück „unter den Nagel gerissen“ und die Gemeinde konnte keine Eigentumsurkunde vorweisen, mit der sie das Unrecht hätte belegen können. Nach dem Tod des Bischof Hutten, unter dessen Regierungszeit die „bischöflich-speyerische Kellerei“ gebaut worden war, wurde 1770  Damian August, Graf von Limburg-Stirum, Bischof zu Speyer. Die Untertanen träumten davon, dass sich unter dem neuen Herren alles zum Guten wenden würde, schlug doch der mächtige Mann einen Vergleich vor, mit dem er den Fehler aus der Welt schaffen wollte. Er schickte einen schlauen Höfling, der die Dahner sehr geschickt übertölpelte. Er trommelte das ganze Dorf zusammen, so dass eine sachliche Diskussion und ein Abwägen durch die Honoratioren gar nicht mehr möglich war.
Am Ende verzichtete die Gemeinde auf einen großen Teil ihrer Waldungen, dafür gewährt die Herrschaft den Bürgern großzügig ein Waid- und Nutzungsrecht in den Wäldern, ungeachtet der Tatsache, dass dieses Recht bereits seit Jahrhunderten bestand.
Schon kurze Zeit später versuchte die Gemeinde den Vergleich rückgängig zu machen, doch erst 1792 gelangte die Gemeinde wieder in ihren rechtmäßigen Besitz. Zu dieser Zeit hatten sich allerdings die Machtverhältnisse durch das Vorrücken der französischen Revolutionsgarden bereits sehr zu ungunsten von Adel und Klerus verschoben.
Die aus Frankreich herüberklingenden Parolen von der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit waren auch im Dahner Tal nicht ungehört verklungen. Schon 1789 kam es zu offenen Aufruhr. Insbesondere waren es die Bewohner des waldenburgischen Teils im Amte Dahn, die ihre herrschaftlichen Beamten vertrieben und die sogar den Versuch unternahmen, die bischöflich-speyerische Amtskellerei in Dahn den Flammen preiszugeben, nachdem ruchbar geworden war, dass der Amtskeller die Kasse in die bischöfliche Residenz Bruchsal gebracht hatte. Der Ortspfarrer Franz Ludwig Werner konnte durch sein beherztes Eingreifen das Schlimmste verhindern.
Am 23. Februar 1795  wurde im Amt Dahn das Vermögen der weltlichen und geistlichen Herren sowie der Emigranten öffentlich versteigert, wobei die Ländereien des Fürsten von Bruchsal, wie der Bischof von Speyer in den offiziellen Unterlagen genannt wurde, in 170 Lose aufgeteilt wurde. Alleine des Bischofs Ländereien erbrachte 82. 981 Livres.
Heute befindet sich das Haus in Privatbesitz.
© LiloHagen
dahnilo