Spielplatzordnung
1.   Der Kinderspielplatz ist eine Einrichtung der Stadt Dahn, die Benutzung ist Kindern bis zum 14. Lebensjahr gestattet. Kinder unter 3 Jahren dürfen den Spielplatz nur in Begleitung aufsichtsführender Erwachsener aufsuchen.
2.      Benutzungsregeln
a)     Bei der Benutzung des Kinderspielplatzes sind Störungen und Belästigungen Anderer zu vermeiden.
b)     Der Kinderspielplatz und seine Einrichtungen darf nicht beschädigt, verunreinigt oder zweckentfremdet werden. Für die von den Kindern verursachten Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
c)      Es ist insbesondere nicht gestattet
-                     Fußball zu spielen mit Ausnahme an besonders gekennzeichneten  Bolzplätzen,
-                     Hunde im Spielplatzbereich laufen zu lassen,
-                     innerhalb des Kinderspielplatzes mit Kraftfahrzeugen, Mopeds oder Fahrrädern zu fahren.
3.      Der Platz darf nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr benutzt werden.
4.      Den Anordnungen der Gemeindebediensteten ist Folge zu leisten.
 
Der Stadtbürgermeister