- Spielplatzordnung
- 1.
Der Kinderspielplatz ist eine Einrichtung der Stadt Dahn, die Benutzung
ist Kindern bis zum 14. Lebensjahr gestattet. Kinder unter 3 Jahren dürfen den
Spielplatz nur in Begleitung aufsichtsführender Erwachsener aufsuchen.
- 2.
Benutzungsregeln
- a)
Bei der Benutzung des Kinderspielplatzes sind Störungen und Belästigungen
Anderer zu vermeiden.
- b)
Der Kinderspielplatz und seine Einrichtungen darf nicht beschädigt,
verunreinigt oder zweckentfremdet werden. Für die von den Kindern verursachten
Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
- c)
Es ist insbesondere nicht gestattet
- -
Fußball zu spielen mit Ausnahme
an besonders gekennzeichneten Bolzplätzen,
- -
Hunde im Spielplatzbereich laufen
zu lassen,
- -
innerhalb des Kinderspielplatzes
mit Kraftfahrzeugen, Mopeds oder Fahrrädern zu fahren.
- 3.
Der Platz darf nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr benutzt werden.
- 4.
Den Anordnungen der Gemeindebediensteten ist Folge zu leisten.
-
- Der
Stadtbürgermeister